Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB.
2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme unserer
Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen, fernschriftlichen oder
elektronischen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind branchenübliche Näherungswerte und nur verbindlich, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3. Für den Fall, daß wir uns zum Zweck des Abschlusses des Vertrags über
die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen
eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen
Geschäftsverkehr) bedienen, sind wir in Abweichung von § 312e Abs. 1
Satz 1 Nr.1. bis 3. BGB nicht verpflichtet, angemessene, wirksame und
zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe
der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und
berichtigen kann, die in der Rechtsverordnung nach Artikel 241 des EGBGB
bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung
klar und verständlich mitzuteilen und den Zugang von dessen Bestellung
unverzüglich auf elektronischem Weg zu bestätigen. Die Regelung des §
312e Abs. 1 Satz 2 BGB gilt nicht.
§ 3 Preise
1. Unsere Preislisten sind freibleibend und unverbindlich, Irrtümer,
Preis- und Druckfehler bleiben vorbehalten. Soweit nicht anders
angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise
30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in
unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk einschließlich normaler Verpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Die von uns genannten Liefertermine und Lieferfristen sind
unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde.
2. Unverschuldete Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur
vorübergehend wesentlich erschweren und unmöglich machen - hierzu
gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten usw.,
haben wir, auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen
Unterlieferanten eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch
nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der
Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die
genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer
unverzüglich benachrichtigen.
4. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer
Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Bei leichter Fahrlässigkeit
beträgt sie 1 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch
höchstens bis zu 5 % des Gesamtnettoauftrags der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen; Voraussetzung für diesen Anspruch ist
jedoch, das dem Käufer überhaupt ein Verzugsschaden bis zur Höhe der
vorgenannten Höchstbeträge entstanden ist. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht auf
zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits.
5. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt,
es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer
nicht von Interesse.
6. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzen
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Käufers voraus.
7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des
uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs auf den Käufer über.
§ 5 Annullierungskosten
1. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück,
können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die
Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen
Gewinn fordern. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten.
§ 6 Gefahrenübergang
1. Bei unseren Lieferungen handelt es sich um Holschulden. Die Gefahr
geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser
Lager verlassen hat. Dies gilt auch für freigemachte Sendungen. Wird der
Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Falls der Versand ohne
unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 7 Schadensersatz
1. Schadensersatzansprüche des Käufers – auch außervertraglicher Art –
sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits, unser
Leitenden Angestellten und unserer anderen Erfüllungsgehilfen
ausgeschlossen, es sei denn, daß die Verletzung eine Pflicht betrifft,
die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung
ist.
2. Für mittelbare sowie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht
vorhersehbare Schäden haften wir nur, wenn ein grobes Verschulden
unsererseits, oder unser Leitenden Angestellten vorliegt.
3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende
gesetzliche Haftungsvorschriften, wie z.B. die Haftung bei der Übernahme
einer Garantie oder das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
§ 8 Mängelrügen
1. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich
schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 15 Tagen nach Eintreffen
der Ware unter Angabe der Werkzeug- oder Maschinennummer, der
Rechnungsnummer sowie des Rechnungsdatums erhoben werden.
2. Bei verborgenen Mängeln muß die schriftliche Rüge unverzüglich nach
Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen fünf Monaten nach
Eintreffen der Ware erfolgen; die Verjährung bleibt hiervon unberührt.
Die Beweislast dafür, daß es sich um einen verborgenen Mangel handelt,
trifft den Käufer.
3. Unwesentliche Mängel berechtigen den Käufer nicht zur Verweigerung der Annahme.
4.Die natürliche Abnutzung der von uns gelieferten Produkte stellt keinen Mangel dar.
§ 9 Rechte des Käufers bei Mängeln
1.Die Mängelansprüche des Käufers sind bei neuen bzw. neu hergestellten
Sachen auf das Recht zur Nacherfüllung, und zwar nach unserem billigen
Ermessen durch Nachbesserung oder Neulieferung, beschränkt. Schlägt die
Nacherfüllung durch uns fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder
nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach
§ 7 bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum
Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen,
soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung
nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers
verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
2. Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden aufgrund von
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw.
Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere in Hinblick
auf die vorliegenden Betriebs- oder Wartungsanweisungen, übermäßiger
Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und
Austauschwerkstoffe.
3. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind wir berechtigt, für alle
Aufwendungen Ersatz zu verlangen, Kosten der Überprüfung werden zu
unseren jeweils gültigen Servicepreisen berechnet.
4.Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers,
nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs
erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die
Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den
Verbrauchsgüterkauf unberührt. Auf den Anspruch auf Schadensersatz
findet § 7 Anwendung.
5.Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich ab Kenntnis jeden in der
Lieferkette auftretenden Regreßfall anzuzeigen. Gesetzliche
Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der
Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
6.Gebrauchte Liefergegenstände werden unter Ausschluß jeglicher
Gewährleistung verkauft, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen.
7.Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine
Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie
sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes
hinreichend bestimmt beschreibt.
8.Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9.Reklamationen entbinden den Käufer nicht von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
§ 10 Verjährung
1.Mängelansprüche verjähren im Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem
Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Zwingende gesetzliche
Verjährungs- und Haftungsvorschriften wie z.B. die Haftung bei der
Übernahme einer Garantie, die Haftung für vorsätzliches und grob
fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den
Verbrauchgüterkauf bleiben unberührt.
§ 11 Beschaffenheit der Ware, Technische Beratung, Verwendung und Verarbeitung
1.Als Beschaffenheit des Liefergegenstandes gilt grundsätzlich nur die
in den Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen des
Verkäufers beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben zu der
Kaufsache dar.
2.Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch
Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher
Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den
Käufer nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte
auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung
und Verwendung der Liefergegenstände erfolgen außerhalb unserer
Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im
Verantwortungsbereich des Käufers.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
1.Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen
den Käufer jetzt und künftig zustehen, werden uns die folgenden
Sicherheiten gewährt, die auf unser Verlangen freigegeben werden, soweit
ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen
stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.
Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitliche
Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer
verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)
Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sorgfältig zu
verwahren, auf eigene Kosten instand zuhalten und zu reparieren sowie
in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene
Kosten gegen Abhandenkommen sowie Beschädigung zu versichern. Er tritt
seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an
uns ab.
4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in
Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich,
die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden,
wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt. Auf unsere Anforderung hin wird der Käufer die Abtretung
offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns
unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte
durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in
diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen
Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, auch ohne Rücktritt vom Vertrag
die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen
Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn,
dies wird ausdrücklich schriftlich von uns erklärt. Treten wir vom
Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung des
Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen.
§ 13 Zahlung
1.Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen per Vorkasse oder Bankeinzug zu begleichen.
2.Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; über die Art
der erfolgten Verrechnung werden wir den Kunden informieren. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, danach auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptleistung anzurechnen.
3.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Schecks und Wechsel gelten erst nach ihrer endgültigen
Einlösung und Begleichung aller Nebenspesen als Zahlung.
Wechselzahlungen bedürfen unseres Einverständnisses.
5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht eingelöst oder seine
Zahlungen einstellt, oder wenn uns nach Vertragsschluß andere Umstände
bekannt werden, welche nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen
Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern,
sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Regelungen berechtigt,
eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für noch ausstehende
Lieferungen oder Sicherstellung der Ware zu verlangen. Wird diese
Leistung nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist – soweit diese
nicht entbehrlich ist – nicht erbracht, sind wir berechtigt, vom vertrag
zurückzutreten und/ oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zustellen, auch wenn wir Schecks oder Wechsel
angenommen haben.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch
wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 14 Konstruktionsänderungen
1. Wir behalten uns auch während der Lieferzeit das Recht vor,
Konstruktions- oder Formänderungen vorzunehmen, insbesondere solche, die
auf die Verbesserungen der Technik bzw. auf Forderungen des
Gesetzgebers zurückzuführen sind, sofern der Liefergegenstand nicht
erheblich geändert wird, die Eignung der bestellten Ware für die
vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung nicht
beeinträchtigt wird, und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind;
wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an
bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 15 Urheberrecht
1. Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder andere Unterlagen Unterliegen unserem Urheberrecht.
§ 16 Haftungsbeschränkung
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Käufer gelten das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen, insbesondere des UN – Kaufrechts sowie des
„Convention on Contracts for the International Sale of Goods“ (CiSG),
auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat. Die
Vertragssprache ist Deutsch.
2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Bundesrepublik Deutschland hat, ist Siegen ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Wir behalten uns vor, den Käufer
auch an dem für ihn zuständigem Gericht in Anspruch zu nehmen.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1.Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Leer ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden
Streitigkeilen. Wir behalten uns vor, den Vertragspartner auch an dem
für ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.



